CO2-Kompensation unter Experten-Kontrolle

Emissionsausgleich durch Klimaschutzprojekte

CO2-Kompensation unter Experten-Kontrolle

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sup.- Der effiziente Umgang mit Energie gehört längst zu den Basis-Aufgaben jedes Unternehmensmanagements. Weder die Klimaschutzziele noch der Wettbewerb im Markt lassen es zu, dass ein vermeidbarer Brennstoffverbrauch die Umwelt bzw. das Betriebsergebnis unnötig belastet. Die Optimierung von Unternehmensabläufen, energetische Sanierungen oder die Einbeziehung regenerativer Energieträger haben deshalb in vielen Betrieben hohe Priorität. Natürlich ist der Bedarf an Energie auch nach erfolgreichen Effizienzmaßnahmen nicht vollständig eliminiert. Dieser Restbedarf kann dort, wo beispielsweise größere Mengen an Heizungs- oder Prozesswärme erzeugt werden müssen, immer noch CO2-Emissionen in erheblichem Umfang verursachen.

Inzwischen gibt es durch die so genannte freiwillige CO2-Kompensation die Möglichkeit, diese Emissionen in ihrem Einfluss auf das Klima zu neutralisieren. Dafür ist kein Energieträgerwechsel erforderlich, sondern lediglich eine verantwortungsbewusste Auswahl beim Brennstoffeinkauf. Wer auf den Erwerb CO2-kompensierter Energien achtet, fördert damit gleichzeitig anerkannte Klimaschutzprojekte. Die Versorger bzw. Brennstoffhändler investieren in diese Projekte durch den Kauf von CO2-Minderungszertifikaten, mit denen exakt die Emissionsmenge der von ihnen vertriebenen Energien ausgeglichen wird. Diese 1:1-Verrechnung von CO2-Entstehung und CO2-Neutralisation setzt natürlich voraus, dass die Klimaschutzprojekte durch den Zertifikaterwerb überhaupt erst möglich werden und nicht ohnehin durchgeführt worden wären.

CO2-kompensierte Produkte werden heute auch von Lieferanten leitungsunabhängiger Energien wie Heizöl oder Flüssiggas angeboten. Hier sorgt ein zuverlässiges Kontrollsystem durch neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen dafür, dass alle Qualitätsstandards für die Zertifikate eingehalten werden und der gesamte Verrechnungsprozess transparent bleibt: So müssen bei Brennstofflieferungen auch die bereits erfolgten Emissionen aus der Förderung, Produktion und Lagerung der Stoffe einbezogen werden. Das RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte belegt, dass die Prüf-Experten bei den jeweiligen Energiehändlern in der gesamten Ausgleichsrechnung keine Mängel gefunden haben. Weitere Informationen gibt es unter www.guetezeichen-energiehandel.de.

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Redaktion Andreas Uebbing

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