Ihre Einzelraumfeuerung hat die Austauschfrist der 1. BImSchV erreicht und Sie wurden von Ihrem Schornsteinfeger darüber informiert, wann die Feuerung auszutauschen oder nachzurüsten ist. Ab diesem Zeitpunkt beschäftigt sich jeder Betreiber einer Feuerung mit der Frage: Austauschen und neuanschaffen oder nachrüsten?...