Betriebstankstellen ohne Sicherheitslücken

Kraftstoff-Zulieferer unter Qualitätskontrolle

Betriebstankstellen ohne Sicherheitslücken

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sup.- Jedes Unternehmen, das für seinen Fahrzeugfuhrpark eine eigene Betriebstankstelle einrichtet, muss dabei höchste Sicherheitsstandards gewährleisten. Die so genannten Eigenverbrauchstankstellen unterliegen einem strengen Regelwerk, das nicht zuletzt dem Brandschutz sowie der Vermeidung von Erdreich- bzw. Grundwasserverunreinigungen dient. So gibt es beispielsweise strenge Vorgaben zur Beschaffenheit des Betons und der Fugen auf allen Flächen, die zur Betankung der Fahrzeuge genutzt werden. Ein Fuhrparkmanager sollte allerdings auch jene Abläufe im Blick behalten, die zwar auf dem Tankstellengelände stattfinden, deren qualitative Absicherung jedoch nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Damit ist in erster Linie die Kraftstoffversorgung der Tankstelle durch externe Zulieferer gemeint, die nicht zu einer Sicherheitslücke führen darf. Schließlich muss die Schadensvermeidung bei der Befüllung der Vorratsbehälter ebenso hohen Ansprüchen genügen wie der tägliche Tankstellenbetrieb. Für die Funktionssicherheit und Zuverlässigkeit der dabei genutzten Lieferfahrzeuge, Schlauchverbindungen, Befüll- und Zählervorrichtungen ist jedoch der Energiehändler selbst zuständig.

Es ist deshalb bei der Auswahl eines Kraftstoffversorgers empfehlenswert, der Expertise neutraler Gutachter zu folgen, die das RAL-Gütezeichen Energiehandel vergeben. Diese Auszeichnung erhalten z. B. die Lieferanten, bei denen die fortwährende, strenge Überwachung der Liefer- und Sicherheitsstandards zu keinerlei Beanstandungen führt (www.guetezeichen-energiehandel.de). Die unangemeldeten Überprüfungen der Händler, ihrer Lager, Fahrzeuge und technischen Ausstattungen ermöglichen eine Kontrollintensität, die die gesetzlichen Vorgaben deutlich übertrifft. Weil zu den Prüfkriterien auch die Produktgüte des Kraftstoffs, die Eichung der Messgeräte sowie die Abrechnungsmodalitäten gehören, schützt das Gütezeichen den Tankstellenbetreiber zudem vor unerwarteten oder unentdeckten Kostenfallen.

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