Kampf den Kippen
ARAG Rechtsexperten zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern
Die EU-Staaten haben noch im Dezember letzten Jahres ein Plastik-Verbot bei Wegwerfprodukten entschieden, das voraussichtlich ab 2021 gelten soll. Dabei ist die Beteiligung von Herstellern an den Entsorgungskosten des ungeliebten Mülls ein wesentlicher Teil der Strategie. Erstmals wird auch die Tabakindustrie zur Kasse gebeten werden. Zigarettenfilter enthalten nämlich neben den zahllosen Giftstoffen auch umweltschädliches Plastik, das sich in der Natur nicht abbaut. Betrachtet man die Zahlen genau, sind Zigarettenkippen sogar der häufigste Müll in der Landschaft. 5,6 Billionen Zigaretten werden jedes Jahr weltweit geraucht, 4,5 Billionen davon werden achtlos weggeworfen. Viele deutsche Innenstädte sind denn auch große Aschenbecher. Ordnungshüter gehen daher jetzt schon gegen allzu sorglose Kippenschnippser vor und verhängen Bußgelder. Deren Höhe kann sehr stark variieren – je nachdem, wo die Kippe landet. ARAG Experten berichten.
Verwarn- und Bußgelder bei Verschmutzung mit Zigarettenkippen
Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Delikt hat sogar einen Namen: Unzulässige Abfallentsorgung! Und die wird geahndet. Wer seine Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert zum Beispiel in Köln ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. Dieses Verwarngeld wird häufiger fällig als gemeinhin angenommen. In der Rheinmetropole wachen nämlich tagein, tagaus rund 110 Ermittler des Ordnungsdienstes darüber, dass das Abfallgesetz eingehalten wird. Die Verwarn- und Bußgelder sind allerdings nicht überall einheitlich geregelt. Wie hoch dieses mindestens ist, legt jede Stadt oder Kommune selber fest. Die Höhe des Bußgeldes hängt also maßgeblich davon ab, wie groß ein Müllproblem in einer Stadt ist. Wie hoch die Geldstrafe letztendlich im Einzelfall ausfällt, entscheiden aber auch die Beamten des Ordnungsamts in einem gewissen Rahmen selbst. Bei 15 Euro für eine weggeworfene Zigarette in Köln handelt es sich um den Mindestbetrag. Je nachdem, wie sich der Erwischte verhält, kann die Strafe aber auch steigen. Einsicht und Freundlichkeit können also dafür sorgen, dass die Strafe nicht auf 35 Euro klettert. In der Nachbarstadt Düsseldorf treffen Kippenschnippser auf mehr Verständnis. Dort verteilen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch schon mal präventiv faltbare Aschenbecher.
Zigarettenkippen aus dem Auto
Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt, macht sich der unzulässigen Abfallentsorgung natürlich genauso strafbar, entzieht sich aber oft dem Zugriff der Ordnungshüter, die meist zu Fuß unterwegs sind. Doch wenn es ihnen gelingt, das Nummernschild zu notieren, droht auch in diesem Fall mindestens ein Bußgeld wegen Umweltverschmutzung. Der Kippenwurf kann unter Umständen sogar ein Strafverfahren zur Folge haben, warnen ARAG Experten. Das ist immer dann der Fall, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt. Erschrickt sich beispielsweise ein Motorradfahrer und stürzt, muss sich der Kippenschnippser wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Kippen in der Sandkiste
Kippen auf dem Bürgersteig sind ein unschönes Ärgernis. Andernorts können sie sogar handfesten gesundheitlichen Schaden anrichten. Bei Kleinkindern kann eine verschluckte Kippe zu Vergiftungssymptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Längst gibt es deshalb in Bayern, Brandenburg und dem Saarland landesweite Rauchverbote auf Spielplätzen. Dennoch wird die Sandkiste noch allzu oft als Aschenbecher genutzt. So fand das Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) schon vor Jahren auf Mannheimer Spielplätzen – wo es kein Rauchverbot gibt – durchschnittlich 114 Kippen, während in Heidelberg mit seinem kommunalen Rauchverbot nur 16 Kippen durchschnittlich zwischen Sandkasten und Schaukel lagen. Denn in der Neckarstadt weisen Schilder die Eltern schon am Spielplatzeingang auf ihre Verantwortung und das Recht der Kinder „auf gesunde Spielräume“ hin.
Kippen bei Waldbrandgefahr
Zigarettenkippen in unseren Innenstädten werden also immer weniger geduldet. In ländlichen Gebieten verstehen die Ordnungshüter allerdings genauso wenig Spaß. Bei herrschender Waldbrandgefahr wird dann sogar hart durchgegriffen gegen Kippenschnippser! Das Rauchverbot wird intensiv überwacht. Eine achtlose Entsorgung von Zigarettenkippen kann laut eines Kreiswaldbrandschutzbeauftragten bis zu 25.000 Euro kosten. Und das aus gutem Grund, denn in Deutschland entstehen die meisten Waldbrände durch fahrlässiges Handeln von Menschen, nicht durch Naturkatastrophen.
Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de